Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland: Unterstützung für Arbeitnehmer und Expats

Ein Lohnsteuerhilfeverein bietet Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten eine kostengünstige Alternative zum klassischen Steuerberater. In ganz Deutschland gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, dem Prüfen von Steuerbescheiden und dem Einlegen von Einsprüchen helfen.

Besonders gefragt sind lokale Anlaufstellen wie der Lohnsteuerhilfeverein Frankfurt oder der Lohnsteuerhilfeverein Berlin, die neben ihrer regionalen Expertise auch persönliche Betreuung bieten. Diese Vereine arbeiten ausschließlich mit geprüften Fachkräften und beraten ihre Mitglieder kompetent und zuverlässig.

Für internationale Fachkräfte und Zugewanderte werden zunehmend englisch sprechende Steuerberater in Deutschland gesucht. Einige Lohnsteuerhilfevereine und spezialisierte Kanzleien bieten ihre Dienstleistungen auch auf Englisch an, was insbesondere für Expats eine enorme Erleichterung darstellt.

Ein Steuerberater spezialisiert auf Expats kennt die Herausforderungen grenzüberschreitender Steuerfragen und bietet individuelle Lösungen – zum Beispiel bei der Doppelbesteuerung, Wohnsitzwechsel oder Einkünften aus dem Ausland. Ob über einen spezialisierten Lohnsteuerhilfeverein oder eine Kanzlei: Die Kombination aus steuerlichem Fachwissen und interkulturellem Verständnis ist für Expats in Deutschland von unschätzbarem Wert.

Was dürfen Lohnsteuerhilfevereine anbieten?

Lohnsteuerhilfevereine (LStHV) sind Organisationen, die Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Pensionär:innen bei ihrer Einkommensteuererklärung unterstützen dürfen – allerdings nur im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen. Sie dürfen nicht wie ein Steuerberater umfassend tätig sein, sondern nur in genau definierten Fällen.
Hier ein Überblick, was Lohnsteuerhilfevereine dürfen:

Erlaubte Tätigkeiten (§ 4 Nr. 11 StBerG)
    Erstellung der Einkommensteuererklärung
        Für nichtselbstständige Arbeit (z. B. Angestellte, Arbeiter:innen)
        Bei Einkünften aus Renten oder Pensionen
        Bei Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften, sofern die Einnahmen daraus insgesamt 18.000 € (Alleinstehend) bzw. 36.000 € (Verheiratet) pro Jahr nicht überschreiten
    Prüfung von Steuerbescheiden
    Prüfung, ob der Steuerbescheid korrekt ist, und ggf. Einspruch einlegen
Beratung zur steuerlichen Auswirkung von Lebenssituationen
  Z. B. Heirat, Kinder, Renteneintritt, Wohnungswechsel etc.
   Anträge beim Finanzamt
        Z. B. auf Lohnsteuerermäßigung, Nichtveranlagungsbescheinigung etc.
    Nur für Mitglieder!
        Die Beratung ist ausschließlich für Vereinsmitglieder erlaubt. Dafür wird meist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben (abhängig vom Einkommen).

 Nicht erlaubt
    Beratung bei selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit
    Auch nebenberufliche Selbstständigkeit ist ausgeschlossen
    Beratung bei Land- und Forstwirtschaftlichen Einkünften
    Überschreiten der Einkommensgrenzen
   Werden o. g. Grenzen überschritten, dürfen sie nicht tätig werden
    Buchführung, Bilanzerstellung oder Jahresabschlüsse
     Diese Aufgaben bleiben Steuerberater:innen vorbehalten
     Vertretung vor dem Finanzgericht
    Lohnsteuerhilfevereine dürfen keine Prozessvertretung übernehmen


Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

 Der Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Lohnsteuerhilfeverein liegt vor allem in der Zielgruppe, dem Leistungsspektrum und der gesetzlichen Befugnis. Hier ist eine klare Gegenüberstellung:

1. Zielgruppe

    Lohnsteuerhilfeverein
    ➤ Nur für Mitglieder, die Arbeitnehmer, Beamte, Rentner oder Unterhaltsempfänger sind
    ➤ Keine Selbstständigen oder Gewerbetreibenden

    Steuerberater
    ➤ Für alle Personengruppen – Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmen, Freiberufler, Vermieter, Kapitalanleger, Expats usw.

2. Leistungsspektrum

    Lohnsteuerhilfeverein
    ✅ Hilfe bei der Einkommensteuererklärung (mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften)
    ✅ Antrag auf Steuerfreibeträge, Kindergeld, Wohnungsbauprämie usw.
    ✅ Einspruch gegen Steuerbescheide
    ❌ Keine Hilfe bei Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Buchführung oder Bilanzen
    ❌ Keine Betreuung bei Gewinneinkünften oder unternehmerischen Tätigkeiten

    Steuerberater
    ✅ Umfassende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
    ✅ Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
    ✅ Betreuung von Unternehmen, Freiberuflern, Selbstständigen, internationalen Mandaten
    ✅ Beratung zu internationalem Steuerrecht und Expats

3. Kosten

    Lohnsteuerhilfeverein
    ➤ Feste Mitgliedsbeiträge, meist abhängig vom Einkommen
    ➤ Keine zusätzlichen Gebühren für einzelne Leistungen

    Steuerberater
    ➤ Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
    ➤ Honorare abhängig von Aufwand, Einkommen oder Gegenstandswert
    ➤ Flexibler, aber oft teurer als Lohnsteuerhilfeverein

4. Sprache und Spezialisierung

    Lohnsteuerhilfeverein
    ➤ Beratung meist auf Deutsch
    ➤ Einige bieten englischsprachige Beratung, aber selten für komplexe Fälle

    Steuerberater
    ➤ Oft englisch sprechende Steuerberater verfügbar
    ➤ Spezialisierungen auf Expats, internationales Steuerrecht und Sonderfälle möglich

Fazit

Kriterium    Lohnsteuerhilfeverein    Steuerberater
Zielgruppe    Arbeitnehmer, Rentner, Beamte (ohne Gewinne)    Alle, inkl. Selbstständige, Unternehmen
Beratungskomplexität    Einfach bis mittel    Einfach bis hochkomplex
Leistungen    Nur Einkommensteuer und lohnnahe Anträge    Vollumfänglich (auch Bilanzen, Int. Steuerrecht)
Sprache    Meist Deutsch    Häufig auch Englisch
Kostenmodell    Fester Mitgliedsbeitrag    Abrechnung nach Aufwand (StBVV)
Lohnsteuerhilfevereine (LSH-Vereine) unterliegen in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen nach dem § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Sie dürfen steuerliche Hilfe nur im Rahmen einer eingeschränkten Beratungsbefugnis leisten. Hier ist eine Übersicht darüber, was sie dürfen und was nicht:

  Was dürfen Lohnsteuerhilfevereine?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihren Mitgliedern Hilfe leisten bei:

      -Erstellung der Einkommensteuererklärung, wenn:

       -ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Unterhaltsleistungen oder Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) vorliegen.

        -Einkünfte aus Kapitaleinkünften, Vermietung oder privaten Veräußerungsgeschäften unter bestimmten Grenzen liegen und keine Gewinneinkünfte (z. B. aus Gewerbe oder Selbstständigkeit) vorliegen.

    Antragstellung:


        -Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

       - Antrag auf Kindergeld, Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung usw.

      - Prüfung von Steuerbescheiden und Einlegung von Einsprüchen

       -Korrespondenz mit dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuer

    Beratung rund um Freibeträge, Steuerklassenwahl bei Ehepartnern oder Alleinerziehenden

 Was dürfen Lohnsteuerhilfevereine nicht?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht tätig werden, wenn:

    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielt werden (Gewinneinkünfte)

    Umsatzsteuerliche Fragestellungen im Raum stehen

    Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen erstellt werden müssen

    Es sich um komplexe internationale Sachverhalte handelt (z. B. Betriebsstätten im Ausland, DBA-Fragen bei Grenzgängern), es sei denn, diese betreffen rein lohnsteuerpflichtige Einkünfte

    Die Person kein Mitglied im Verein ist – Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur für Mitglieder tätig sein


Ein Steuerberater oder eine Steuerkanzlei spezialisiert auf Expats ist die richtige Wahl bei:

    komplexen Auslandssachverhalten,

    Wohnsitzwechsel ins Ausland oder nach Deutschland,

    grenzüberschreitenden Einkünften und

   Steuerberatung auf Englisch